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Energienews


12.09.2019

Regierungsgebäude: Energetisch keine Vorbilder

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Politik der Bundesregierung gleicht beim Klimaschutz im Gebäudebereich in den letzten Jahren einer Chronologie des Scheiterns. Gesetze werden verzögert, Versprechen nicht eingehalten. Die vor über einem Jahrzehnt angekündigte steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen, die aufgrund ihrer Verzögerung für viele Sanierungswillige zu jahrelanger Unsicherheit und einer unterirdischen Sanierungsrate geführt hat, steht auch für 2020 nicht im Bundeshaushalt. Und seit 2016 scheitert die Bundesregierung am Gebäudeenergiegesetz. Aufgrund koalitionsinterner Streitereien befindet es sich offen in der Schwebe und ist im aktuellen Entwurf völlig unzureichend. Warme Worte kurz vor dem Klimakabinett verkommen angesichts dessen zur reinen Farce. Es hat fatale Folgen, wenn Deutschland nicht schnell aufwacht und dem folgt, was Nachbarländer wie Dänemark längst begriffen haben: Ohne den Gebäudebereich werden die Klimaziele definitiv nicht erreicht.“

„Den Stillstand im Gebäudewärmebereich beenden“

Die DUH die Bundesregierung und insbesondere die Bundesminister Svenja Schulze und Horst Seehofer aufgerufen, den Stillstand im Gebäudewärmebereich zu beenden und folgende Maßnahmen unverzüglich anzugehen:

  • Keine neuen Öl-Heizungen ab 2020 und
  • einen Ausstieg aus Gasheizungen ab 2025 sowie
  • die Einführung der steuerlichen Förderung energetischer Sanierung mit ausreichend hohem Finanzrahmen.

Zudem fordert die DUH im Gebäudeenergiegesetz die Effizienzanforderungen für Neubauten unverzüglich auf mindestens den KfW-40-Standard anzuheben. Sie begründet das mit dem Umstand, dass heutige Neubauten bis zum Jahr 2050 nicht noch einmal wirtschaftlich vertretbar energetisch modernisiert werden. Sie müssten deshalb bereits jetzt klimaneutral errichtet werden. Zudem müsse es ordnungsrechtliche Vorgaben für die Bestandssanierung geben, beispielsweise eine verpflichtende Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen bei Verkauf oder Neuvermietung.

Nur das Forschungsministerium ist 2050-kompatibel

Für den Klima-Check wurden die Energieausweise der Bundesministeriumsgebäude mit den Angaben zu deren Energiebedarf herangezogen. Damit der Gebäudebereich spätestens 2050 klimaneutral ist, müssen Gebäude dem KfW-40-Standard entsprechen und mit erneuerbarer Wärme versorgt werden. Nur vier Gebäude sieht die DUH auf dieser Grundlage auf einem guten Weg: das Ministerium für Bildung und Forschung, das Umweltministerium, das Auswärtige Amt und das Landwirtschaftsministerium. Mit einem Energiebedarf von 36 kWh/m2 ist das Forschungsministerium bereits jetzt mit den Klimazielen von 2050 kompatibel.

Alle weiteren Ministerien haben laut DUH Sanierungsbedarf. Besonders schlecht schneiden Wirtschafts-, Verteidigungs- und Finanzministerium sowie das Bundeskanzleramt ab. Alle veranschlagen einen Energiebedarf über 140 kWh/m2. Schlusslicht bildet das Familienministerium mit 211 kWh/m2. Negativ fällt auch der neue Dienstsitz von Horst Seehofer auf, der erst 2014 gebaut wurde und trotz gleichem Baujahr drei Mal so viel Energie benötigt wie der Spitzenreiter. Von den 14 angefragten nachgeordneten Behörden des Innen- und Verkehrsministeriums können nur zwei überhaupt Energieausweise vorlegen.

Abhilfe soll eigentlich der Energetische Sanierungsfahrplan der Bundesliegenschaften (ESB) schaffen. Er betrifft 2200 Liegenschaften. Bereits seit 2012 geplant und 2015 fertiggestellt, bleibt er jedoch laut DUH noch immer unter Verschluss, weil die Sanierungen aus Sicht des Bundesfinanzministeriums zu teuer sind.

Dazu Paula Brandmeyer, Stellvertretende Leiterin Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Die zuständigen Minister Scholz und Seehofer verweigern offen den Klimaschutz im Gebäudebereich. Herr Scholz zieht es vor, ein Budget für Sanktionszahlungen wegen verpasster Klimaziele in den Haushalt aufzunehmen, statt in die energetische Verbesserung zu investieren. Es ist kurzsichtig, Klimaschutz und Sanierung aufgrund von Kosten gegeneinander auszuspielen. Die Bundesregierung muss den fertigen Sanierungsfahrplan der Bundesliegenschaften endlich beschließen. Angesichts des desaströsen Ergebnisses insbesondere bei den nachgeordneten Behörden bleiben wir deshalb dran und prüfen weiter.“

Energieausweis zum Klimaschutz-Instrument machen

Kritik äußert die DUH auch an der aktuellen Ausgestaltung des Energieausweises. In Zukunft sollte der Energieausweis zu dem wirksamen Klimaschutz-Instrument gemacht werden, für das er ursprünglich gedacht war. Lutz Badelt, Experte des GIH: „Wir brauchen aussagekräftige, am tatsächlichen Energiebedarf orientierte Energieausweise für alle Gebäude. Das ist nur mit dem Bedarfsausweis möglich, denn nur aus ihm lassen sich belastbare Rückschlüsse auf die energetische Qualität des Gebäudes ziehen. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, der bei vielen Gebäuden zugelassen ist, ist er außerdem nicht vom individuellen Verhalten der Nutzer abhängig. Zudem muss im Gebäudeenergiegesetz endlich die Vor-Ort-Pflicht beim Energieausweis verbindlich eingeführt werden. Wie soll denn ein Energieberater von seinem Schreibtisch aus sinnvolle energetische Modernisierungsempfehlungen in den Energieausweis schreiben, wenn er das Gebäude noch nie gesehen hat?“

EnEV-Vollzug wird von den Ländern kaum kontrolliert

Dass auch die Bundesländer ihre Verpflichtungen beim Klimaschutz im Gebäudebereich nicht ernst nehmen, zeigt eine Umfrage der DUH zum Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV). Sobald ein Bestandsgebäude grundlegend verändert wird, besteht laut EnEV für den Eigentümer die Pflicht, die Wärmedämmung zu verbessern. Ob dieser Pflicht nachgekommen wird, sollen die Bundesländer kontrollieren. Bremen konnte als einziges Bundesland Zahlen zu vorgenommenen Stichproben vorlegen – im Jahr 2018 wurden 6 Kontrollen durchgeführt.

Brandmeyer: „Das Ergebnis unserer Anfrage ist ein Armutszeugnis. Ohne Kontrollmechanismen ist die EnEV ein nutzloses Instrument. Freiwilligkeit hat beim Klimaschutz im Gebäudebereich offenkundig versagt. Die Bundesländer müssen ihre Verpflichtung ernst nehmen und den Vollzug der EnEV durch ausreichend personelle und finanzielle Kapazitäten sicherstellen.“